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Was ist
Psychotherapie? Psychotherapie ist ein eigenständiges Verfahren zur Behandlung von seelischen, sozialen oder psychosomatisch bedingten Leidenszuständen.
Die Ausübung der Psychotherapie ist durch die Ärztliche Berufsordnung und das Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1999 geregelt:
Im Zentrum der psychotherapeutischen Behandlung stehen das Gespräch und der Austausch zwischen Patienten und Psychotherapeuten. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen und andere Interventionen unterstützt und gefördert werden.
Formen der
Psychotherapie? Man unterscheidet Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie.
Wie und wodurch wirkt
Psychotherapie und wie verläuft sie? Psychotherapie kann kurativ (heilend), palliativ (lindernd), gesundheitsfördernd, präventiv (vorbeugend) und die Persönlichkeit entwickelnd wirken.
Belegte Wirkfaktoren sind einfühlendes Verstehen, emotionale Annahme und Stütze durch den/die PsychotherapeutIn.
In der Regel verläuft die
Psychotherapie so: Der/die PatientIn beschreibt in einem Erstkontakt die Beschwerden; dabei sollten auch seine/ihre Erwartungen und Motivationen besprochen werden. Danach erfolgen die therapeutischen Interventionen manchmal unter Einbezug des Umfelds und der Lebensgeschichte des/der PatientIn. In einer gemeinsamen Reflexion zwischen PatientIn und TherapeutIn wird das zuvor Bearbeitete integriert, um die Umsetzung des Erfahrenen oder Erlernten im Alltag zu fördern.
Wann wird Psychotherapie durchgeführt?
In welchen Fällen reicht Psychotherapie nicht bzw. nur unter Vorbehalt aus? Begrenzungen in der psychotherapeutischen Behandlung sind dann gegeben, wenn seelische Erkrankungen zuerst bzw. begleitend eine medizinische Maßnahme erfordern.
Worauf sollten Sie bei Beginn einer Psychotherapie achten? Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Therapie über die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren zu informieren.
PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG
Wie oft? Frequenz und Dauer der
psychotherapeutischen Behandlung Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. von der Lebenssituation des/der PatientIn ab und fallen je nach angewandter Methode unterschiedlich aus. Der/die PatientIn kann jederzeit die Therapie beenden, soll dies aber mit seinem/ihrer PsychotherapeutIn vorher besprechen! Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung ist zu begründen.
Was müssen PatientInnen beachten?
Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung - besondere Hinweise
Wechselwirkungen von Psychotherapie Wenn der/die PatientIn zur selben Zeit mehrere Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen in Anspruch nimmt, kann dies zu unerwünschten Wirkungen führen. Bei der stationären Psychotherapie wirken der notwendige Austausch und eine gemeinsame Supervision der an der Behandlung beteiligten Therapeuten der Entwicklung negativer Wechselwirkungen entgegen.
Nebenwirkungen von Psychotherapie
In der Therapie sind diese „Nebenwirkungen“ mit dem/der PsychotherapeutIn zu besprechen.
Welche unerwünschten Wirkungen können durch Psychotherapie auftreten?
Für alle Fragen stehen ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Bei Fragen zur Kostenübernahme der Behandlung wenden Sie sich bitte an ihre Versicherung, bei Versorgungsrechtsfragen an die zuständige Vertragsärztliche Vereinigung (www.kvbawue.de), bei berufsrechtlichen Fragen zur Behandlung oder Beschwerden an die Ärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de).
Bei ethischen Fragestellungen können Sie sich auch an die Ethikkommissionen der Fachgesellschaften DPG oder der DGPT wenden.
Broschüre zum Patientenrechtegesetz der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg.
Bearbeitung: Dr. Thomas Wesle
Quelle: Donau-Universität Krems, Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems, Austria www.donau-uni.ac.at/psymed Version_4 Februar 2011 auf Basis des Forschungsprojektes „Risiko, Nebenwirkungen und Schäden durch Psychotherapie“
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