Kosten der Behandlung |
|
Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Daher ist eine Abrechnung der Behandlungskosten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung über die Kassenärztliche Vereinigung ausgeschlossen. |
|
Gesetzlich versicherte Patienten haben ausnahmsweise die Möglichkeit, das Kostenerstattungsver- fahren zu wählen, wenn sie in Not sind und trotz (rechnerischer) Überversorgung in absehbarer Zeit keinen Behandlungsplatz bekommen. Dieser Mangel muss gegenüber der Krankenkasse in geeigneter Form (z.B. vergebliche Therapeutensuche bei dringlicher Indikation, Indikationsstellung durch einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder eine Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) nachgewiesen werden. In der Regel wird nur eine begrenzte Akuttherapie (12/24 Behandlungstermine) übernommen. Im Kostenerstattungsverfahren berechne ich für eine Akuttherapiestunde (25 Minuten) 52 Euro, für eine Behandlungsstunde (50 Minuten) 104 Euro (das entspricht etwa der Kostenerstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen).
Auch im Kostenerstattungsverfahren gelten die Psychotherapie-Richtlinien. Eine nach ärztlichem Er- messen notwendige 4. Behandlungsstunde/Woche wird im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung (Selbstzahlerbasis 100 Euro/Behandlungsstunde) abgerechnet. |
|
Privat versicherte Patienten können die Behandlungskosten mit der Privaten Krankenkasse und ggf. der Beihilfe abrechnen. Hierfür ist eine Kostenübernahmeerklärung der Privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle erforderlich, die in einem anonymen Antragsverfahren (Gutachterverfahren) beantragt wird. Bei privat versicherten Patienten berechne ich 92,50 Euro/Behandlungsstunde (das entspricht der Erstattung durch die private Krankenkasse).
Bitte informieren Sie sich vorab über den Leistungsumfang ihrer privaten Versicherung. Dieser weicht z. T. sehr von dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherungen ab. Meine Behandlungs- angebote setzen voraus, dass eine hinreichende Behandlungsintensität gewährleistet ist. Das ist z.B. mit einem Kontingent von 20 Behandlungsstunden im Jahr nicht möglich. Hier ist ggf. eine Eigen- finanzierung auf Selbstzahlerbasis (s. u.) notwendig. |
|
Selbstzahler nehmen keine Versicherung in Anspruch, können aber die Kosten der Beratung/ Behand- lung im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung (Sonderausgaben) geltend machen. Kosten für eine Lehrtherapie/Lehranalyse sind Aus- bzw. Weiterbildungskosten und können z.T. als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, die Kosten für Supervisionen sind berufliche Ausgaben. Bei Selbstzahlern berechne ich in der Regel 100 Euro/Behandlungsstunde.
Die Kosten für Lehrtherapien/Lehranalysen und Supervisionen werden individuell vereinbart. Die Kosten betragen zwischen 70 und 100 Euro/Stunde.
|